Unsere Dienstleistungen
1.
Steuererklärungen
Wir erstellen gerne Ihre Steuererklärungen und unterstützen Sie bei der Gestaltung der optimalsten Lösung. Sie profitieren dabei von unserem umfangreichen Fachwissen, das durch ständige Fortbildung immer auf dem neusten Rechtsstand ist.
Erstellung Ihrer Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Unterstützung bei der Auswahl der relevanten Unterlagen
- Steuerplanung und Strategieentwicklung zur Optimierung der Steuerbelastung
- Prüfung der Steuerbescheide
- Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen bei Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt im Rahmen des Einspruchs- oder Finanzgerichtsverfahrens
- Unterstützung bei Stundungs- oder Steuerherabsetzungsanträgen
2.
Finanzbuchhaltung
Sie möchten sich mehr auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren? Gerne übernehmen wir alle Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer Buchhaltung. Sie erfahren dadurch zeitliche Entlastung und profitieren von unserem umfassenden Service.
Das können wir für Sie leisten:
- Organisation des Rechnungswesens
- Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
- Abstimmung der Konten
- Erstellung einer Anlagebuchführung
- Verwaltung offener Posten von Kunden und Lieferanten
- Erstellung kurzfristiger Erfolgsrechnungen und Auswertung Ihres Geschäftsverlaufs
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Branchenvergleich
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne sämtliche Auswertungen, sowie den Zugriff auf die Buchhaltungskonten online zur Verfügung. Hierdurch entsteht für Sie Transparenz und Sie haben jederzeit den Überblick.
3.
Jahresabschluss
Was ist beim Jahresabschluss zu beachten und welche Vorschriften sind einzuhalten? Die sich häufig ändernde Rechtslage macht die Erstellung des Jahresabschlusses zunehmend komplexer. Wir stehen Ihnen gerne mit umfassendem Know-how zur Verfügung.
- Erstellung des Jahresabschlusses nach handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
- Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
- Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen
- Beratung zu Bewertungs- und Ansatzmöglichkeiten
- ausführliche Bilanzbesprechung
- Offenlegung Ihres Abschlusses beim Bundesanzeiger
- Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt
- auf Wunsch elektronische Übermittlung des Jahresabschluss an Ihre Hausbank über das Datev-System
- auf Wunsch besprechen wir auch gerne den Jahresabschluss mit Ihrer Hausbank
4.
Lohnbuchhaltung
Was muss bei der Abrechnung von Überstunden oder Reisekosten beachtet werden? Worauf ist bei Anmeldungen von Arbeitnehmern zu achten? Im Rahmen einer korrekten Lohnbuchhaltung sind viele Bestimmungen zu berücksichtigen. Gerne übernehmen wir dies für Sie und Ihren Betrieb.
- persönlicher Ansprechpartner
- Stammdatenerfassung – Ersteinrichtung der Arbeitnehmerdaten
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Bereitstellung der Lohnabrechnungen in DATEV Arbeitnehmer online
- Führung von Urlaubskonten
- Führung der Lohnkonten
- Erstellung von Beitragsnachweisen
- Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
- Erstellen der Erstattungsanträge nach dem Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall
- Beratung und Durchführung von Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen in unserem Hause
- Beratungen im Rahmen der Nettolohnoptimierung durch z.B. Tankgutscheine oder betriebliche Altersvorsorge
5.
Grundsteuererklärung
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet Grundsteuer zu entrichten. Es kann sich dabei um Grund und Boden (bebaut oder unbebaut) sowie um eine Eigentumswohnung handeln.
Die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Werte wird ab Januar 2025 erfolgen.
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Grundstücksart
- Eigentumsverhältnisse
- Baujahr
- Wohnfläche
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, falls wir diese Aufgabe für Sie übernehmen sollen.
Digitalisierung
Als moderne Steuerkanzlei arbeiten wir mit DATEV in allen Bereichen der Digitalisierung.
Die digitale Buchführung bietet Ihnen überzeugende Vorteile: Statt Belege zu sammeln, zu sortieren und persönlich bei uns einzureichen, übertragen Sie sie einfach online. Erfassen Sie die Belege per Scanner oder per Fax und schicken Sie sie uns mit kostenloser Software über eine gesicherte Datenleitung. Das ist nicht nur zeitsparend und komfortabel, Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre offenen Posten jederzeit und von überall abzurufen.
Die Vorteile der digitalen Buchführung auf einen Blick:
Zeitsparende Abläufe
Flexible Zusammenarbeit
Transparente Daten
Sichere Prozesse
Mandantenbindung
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Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihre Buchführung aus sevDesk, lexoffice und weiteren Programmen an uns zu übertragen. Auch im Bereich des Online-Handels arbeiten wir mit den Schnittstellen von SBCO.Cloud, Taxdoo, Pathway Solutions oder Payjoe zusammen.
Wir beraten Sie gerne zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und zur optimalen Gestaltung der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.