Grundsteuer-Erklärung
Wir übernehmen die Erstellung für Sie!
Grundsteuer-Erklärung
Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet Grundsteuer zu entrichten. Es kann sich dabei um Grund und Boden (bebaut oder unbebaut) sowie um eine Eigentumswohnung handeln.
Die Grundsteuer-Erklärung muss in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 abgegeben werden.
Die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der neuen Werte wird ab Januar 2025 erfolgen
Insbesondere diese Informationen benötigen wir von Ihnen:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Grundstücksart
- Eigentumsverhältnisse
- Baujahr
- Wohnfläche
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, falls wir diese Aufgabe für Sie übernehmen sollen.
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